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Karneval, Kurze, KFZ

aktuell, 01.03.2019

Keine besten Freunde - das droht, wenn Sie erwischt werden.

Gemäß dem Motto "Tragt mich zum Auto, ich fahre euch nach Hause" sind sie in diesen Tagen wieder vermehrt unterwegs: Suff-Fahrer, für die ein mehr oder weniger erhöhter Promillespiegel kein Anlass ist, ihr Auto stehen zu lassen.

Abgesehen von der Verantwortungslosigkeit, sich und vor allem andere zu gefährden, droht dem Fahrer nach einer Unfallfahrt unter Alkoholeinfluss auch der Verlust des Versicherungsschutzes.

In vielen KFZ-Versicherungen greift dann die sogenannte Trunkenheitsklausel, laut der (je nach Höhe der Promillezahl) bis zu 5.000 Euro vom Unfallfahrer zurückgefordert werden können. Ab einer bestimmten Promillezahl kann der Versicherer den Schadenausgleich auch komplett verweigern.

  Bild: Achim Otto

Lassen Sie daher, wenn Sie an Karneval nicht komplett auf Alkohol verzichten wollen, "die anderen fahren". Öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi sind vielleicht unbequemer und teurer, dafür sind Sie und Ihre Mitmenschen aber auf der sicheren Seite.

Vor allem Fahranfänger sollten im Karneval erhöhte Vorsicht walten lassen. Wer unter 21 Jahre alt ist, für den gilt die 0-Promille-Grenze. Wer mit mindestens 0,3 Promille unterwegs war und erwischt wird, muss sich auf Punkte in Flensburg, Bußgeld und im schlimmsten Fall Führerscheinentzug anfreunden.

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